Prüfung Gebäudetechnik
Gutachten für Gebäudetechnik (TGA)
Objektive Sachverständigengutachten für Ihre Gebäudetechnik
Wann ist ein TGA-Gutachten erforderlich?
- Mängel bei der Bauabnahme: Feststellung und Dokumentation von Abweichungen zwischen der vereinbarten Leistung (Soll-Zustand) und der tatsächlichen Ausführung (Ist-Zustand).
- Schadensfälle: Ursachenermittlung bei Wasserschäden, Brandschäden oder massiven Anlagenausfällen, die auf die TGA zurückzuführen sind.
- Leistungsdefizite: Untersuchung von Anlagen, die nicht die berechneten Werte (z. B. Raumtemperaturen, Luftwechselraten) erreichen oder einen zu hohen Energieverbrauch aufweisen.
- Beweissicherung: Gerichtsfeste Dokumentation des Anlagenzustands vor Beginn von Sanierungsmaßnahmen oder bei drohenden Rechtsstreitigkeiten (selbstständiges Beweisverfahren).
Unsere Leistungen im Bereich der TGA-Gutachten
um präzise und belastbare Gutachten zu erstellen. Unser Leistungsspektrum umfasst:
- Erstellung von Gutachten im Auftrag von Bauherren, Investoren, Betreibern oder ausführenden Firmen zur außergerichtlichen Klärung von Sachverhalten.
- Verbindliche Klärung technischer Streitfragen zwischen zwei Vertragsparteien zur Vermeidung langwieriger Gerichtsprozesse.
- Detaillierte Vor-Ort-Untersuchung, Ursachenforschung und Bewertung der Verantwortlichkeiten.
- Entwicklung von technisch und wirtschaftlich sinnvollen Lösungsvorschlägen zur Mängelbeseitigung inklusive Kostenschätzung.
- Durchführung von Volumenstrommessungen, Thermografie, Datenlogging von Temperatur und Feuchte sowie Netzanalysen.
- uvm.
Häufig gestellte Fragen zu Gebäudetechnik-Gutachten
Ein Privatgutachten (oder Parteigutachten) wird von einer der beteiligten Parteien (z. B. dem Bauherrn) außergerichtlich in Auftrag gegeben, um einen technischen Sachverhalt zu klären oder eigene Ansprüche zu untermauern. Ein Gerichtsgutachten hingegen wird direkt von einem Gericht angeordnet und von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen erstellt, um dem Richter bei der Entscheidungsfindung in einem laufenden Verfahren zu helfen.
Ein umfassendes Gebäudetechnik-Gutachten kann alle Bereiche der TGA abdecken. Dazu zählen die Heizungstechnik, Lüftungs- und Klimatechnik (HLK), Sanitärtechnik, Gebäudeautomation (MSR-Technik) sowie die Elektrotechnik. Je nach Schadensfall werden spezialisierte Fachingenieure für das jeweilige Gewerk eingesetzt.
Die Erstellung beginnt mit der Sichtung aller relevanten Unterlagen (Pläne, Verträge, Berechnungen). Darauf folgt ein detaillierter Ortstermin zur visuellen und messtechnischen Untersuchung der Anlagen. Die gewonnenen Erkenntnisse werden ausgewertet, die Ursachen für Mängel oder Schäden ermittelt und abschließend in einem schriftlichen, nachvollziehbaren Gutachten mit Fotodokumentation und Handlungsempfehlungen zusammengefasst.