Prüfung Gebäudetechnik

Gutachten für Gebäudetechnik (TGA)

Objektive Sachverständigengutachten für Ihre Gebäudetechnik

Komplexe Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) sind fehleranfällig. Wenn Heizungs-, Lüftungs- oder Klimaanlagen nicht die geforderte Leistung erbringen, es zu unerklärlichen Ausfällen kommt oder Bauschäden durch defekte Installationen entstehen, ist eine objektive und fachlich fundierte Analyse unerlässlich.

Die Sachverständigen von Hellmich + Partner erstellen unabhängige Gebäudetechnik-Gutachten für Gewerbe- und Sonderbauten. Wir ermitteln die Ursachen von Störungen, bewerten Mängel und dokumentieren Schäden gerichtsfest. Unsere Expertise bietet Ihnen die notwendige Klarheit zur Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen oder zur Beilegung von Streitigkeiten.

Wann ist ein TGA-Gutachten erforderlich?

Ein professionelles Gutachten für die Gebäudetechnik wird in verschiedenen Situationen benötigt, um technische Sachverhalte objektiv zu klären.
Typische Anlässe für die Beauftragung eines TGA-Gutachtens sind:
 
  • Mängel bei der Bauabnahme: Feststellung und Dokumentation von Abweichungen zwischen der vereinbarten Leistung (Soll-Zustand) und der tatsächlichen Ausführung (Ist-Zustand).

 

  • Schadensfälle: Ursachenermittlung bei Wasserschäden, Brandschäden oder massiven Anlagenausfällen, die auf die TGA zurückzuführen sind.
 
  • Leistungsdefizite: Untersuchung von Anlagen, die nicht die berechneten Werte (z. B. Raumtemperaturen, Luftwechselraten) erreichen oder einen zu hohen Energieverbrauch aufweisen.
 
  • Beweissicherung: Gerichtsfeste Dokumentation des Anlagenzustands vor Beginn von Sanierungsmaßnahmen oder bei drohenden Rechtsstreitigkeiten (selbstständiges Beweisverfahren).

Unsere Leistungen im Bereich der TGA-Gutachten

Unsere erfahrenen Ingenieure kombinieren tiefgreifendes Fachwissen mit modernster Messtechnik,
um präzise und belastbare Gutachten zu erstellen. Unser Leistungsspektrum umfasst:

Häufig gestellte Fragen zu Gebäudetechnik-Gutachten​

Ein Privatgutachten (oder Parteigutachten) wird von einer der beteiligten Parteien (z. B. dem Bauherrn) außergerichtlich in Auftrag gegeben, um einen technischen Sachverhalt zu klären oder eigene Ansprüche zu untermauern. Ein Gerichtsgutachten hingegen wird direkt von einem Gericht angeordnet und von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen erstellt, um dem Richter bei der Entscheidungsfindung in einem laufenden Verfahren zu helfen.

Ein umfassendes Gebäudetechnik-Gutachten kann alle Bereiche der TGA abdecken. Dazu zählen die Heizungstechnik, Lüftungs- und Klimatechnik (HLK), Sanitärtechnik, Gebäudeautomation (MSR-Technik) sowie die Elektrotechnik. Je nach Schadensfall werden spezialisierte Fachingenieure für das jeweilige Gewerk eingesetzt.

Die Erstellung beginnt mit der Sichtung aller relevanten Unterlagen (Pläne, Verträge, Berechnungen). Darauf folgt ein detaillierter Ortstermin zur visuellen und messtechnischen Untersuchung der Anlagen. Die gewonnenen Erkenntnisse werden ausgewertet, die Ursachen für Mängel oder Schäden ermittelt und abschließend in einem schriftlichen, nachvollziehbaren Gutachten mit Fotodokumentation und Handlungsempfehlungen zusammengefasst.

Interesse geweckt? Zögern Sie nicht uns anzurufen und wir beantworten gerne alle offenen Fragen persönlich!

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